Bei der Einblasdämmung wird in vorher gebohrte Löcher der Fassade, Decke oder Boden der Dämmstoff in die Hohlräume eingeblasen. Die Voraussetzung der Einblasdämmung ist dementsprechend ein bestehender Hohlraum zwischen zwei Wänden. Eine Ausnahme bildet die Einblasdämmung von unbegehbaren Geschossdecken und Dachschrägen.
Einsatzgebiete
nachträgliche Kerndämmung (zweischaligem Mauerwerk)
Kriechböden, schwer zugängliche oder nicht begehbare Deckenkonstruktionen
Hohlräume in Kehlbalken, Decken und Dachschrägen
Sie möchte unseren Service in Anspruch nehmen?
Wir gehen auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Tel. 038735 40244